Sachsen, kannst du mir bitte sagen was dich das ganze gekostet hat und ob du es selber gemacht hast? bin sehr daran interesiert möchte meine "Schwiiz Lady" auch individuell gestalten. Wäre dir echt sehr dankbar.
Hallo bom - baer Na Du müßtest erst mal mein 1st bestes Stück sehen, grins. Aber zu Deiner Frage. Ich hatte mir ja den Kennzeichenhalter bestellt, den es für unsere "Dicke" im Chrom Zubehör gibt ( übrigens auch bei uns in Deutschland ) Dann habe ich mich schlau gemacht was es denn für Kennzeichen gibt. Also, da währen 220*205 und 255*135 und 240*135 Ich habe mich für 240*135 entschieden, weil dieses am ehesten in den Chromhalter passt. Dann gleich mal mit pochendem Herz gegenüber in die Zulassungsstelle und gefragt, das ich ein Bike aus US habe ( ja geschwindelt, ist klar ) und an dieses nur ein Schild mit den Abmessungen 240*135 passt und was sagt dieser nette Mensch - Kein Problem, bringen sie ein Schreiben vom Händler mit und dann bekommen sie dieses. Also, Händler ein schönes Schreiben aufgesetzt, und mit diesem zur Zulassungstelle. Wieder aufgeregt, weil es lagen 2 Monate zwischen dem Erkundigen und dem heutigen Tag der Zulassung. Ich also an den Schalter, sage ich habe ein Schreiben mit das nur 240*135 passt, ja und das wars schon. Jetzt habe ich das ganze sogar schriftlich, das ich mit dieser Kennzeichengröße fahren darf. Aber muß gleich fairerweise noch dazu sagen, das auch dieses Schild von mir noch etwas "nachgearbeitet" werden mußte, das es in den Chromrahmen passt. Hoffe Dir geholfen zu haben. Gruß Mario
Im Zweifel hat es den zuständigen Beamten bei der Zulassungsstelle einfach nicht so genau interessiert...! Zumal er ja auch das Schreiben vom Händler hatte...!
"Dann wird das schon seine Richtigkeit haben... steht doch da!"
Im raum Heidelberg interessiert das nicht die Bohne. Die haben irgendeine Anweisung vom Regierungspräsidium und setzen das gnadenlos um. Und wenn die Kiste dafür umgebaut werden muss.
Unter 25 geht gar nix. Sollte das Bike sogar serienmäßig mit EG-BE sein und der Blinkerabstand zu kurz, so dass das Schild nicht reinpasst, dann darfste das auch noch ändern. Die Wichser üben entgegen jeder StVZO und jeder EU-Vorschrift reine Willkür aus.
das hört sich ja alles ganz einfach an. Hast du vielleicht noch die Formulierung deines Händlers parat? (gerne auch 'per Mail) Wär 'ne große Hilfestellung!